Zu Beginn der Ausbildung steht für alle (ob für geburtsblinde oder späterblindete Kinder) die Schulung des Tastsinnes.
Sind grundlegende Tastfähigkeiten und –fertigkeiten vorhanden, schließt sich der Erwerb von Schreib- und Lesetechniken in Brailleschrift an. Die SchülerInnen der Primarstufe erlernen zuerst die Vollschrift. Ab Klasse 4 wird die Kurzschrift eingeführt. Dies wird erforderlich, da die Lehrbücher ab Klasse 5 im Fachunterricht in Kurzschrift vorliegen. Zur blindentechnischen Ausbildung gehört auch der Erwerb von Fertigkeiten im Umgang mit technischem Hilfsmittel zum Lese- und Schreiberwerb. Ab der Jahrgangsstufe 5 erlernen alle SchülerInnen das 10-Finger-Tastschreiben. Somit wird eine Grundvoraussetzung für die Bedienung eines Computers geschaffen. 
In der Sekundarstufe I werden die SchülerInnen mit der Handhabung und dem Umgang mit der Braille-Zeile am Computer vertraut gemacht. Sie erarbeiten und lesen Euro-Braille auf der Braille-Zeile, erlernen den Umgang mit dem Textverarbeitungsprogramm Word und mit der Tabellenkalkulation Excel. So sind unsere blinden SchülerInnen umfangreich mit blindentechnischen Fähigkeiten und Fertigkeiten ausgerüstet und in der Lage bei bestehendem Wunsch, die Sekundarstufe II zu absolvieren, selbständig und mit moderner Braille-Technik zu arbeiten. Somit ist durch moderne Hilfstechnik auch dem blinden Schüler der Weg zum Fach Informatik offen. Die dort erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten sind von höchster Bedeutung und Voraussetzungen für viele Berufs- und Studienrichtungen. 
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